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Eine gute Werbekampagne ist essenziell für jedes Unternehmen. Der Bekanntheitsgrad der angebotenen Produkte und Dienstleistungen, entscheidet in den meisten Fällen über den Erfolg des jeweiligen Unternehmen. Da sich darüber ebenfalls sämtliche Mitbewerber bewusst sind, wird in der chaotischen Welt der Werbung oftmals auch zu unfairen Mitteln gegriffen. Die Unternehmen, die sich nicht an die Regeln halten, riskieren neben einem Imageverlust auch Geldbußen und Freiheitsstrafen.
Jede Werbung hat nur ein Ziel: den Verbraucher zu beeinflussen. Sollte das aber auf eine unsachliche Art passieren, tritt §3 UWG ein. Hier wird es den Unternehmen untersagt, wissentlich aus den Zwangslagen und Ängsten der potenziellen Käufer zu profitieren und ihre Unerfahrenheit auszunutzen.
Besonders Jugendliche sind durch dieses Gesetz geschützt. Sollten beispielsweise Kinder in einem Comicheft dazu aufgefordert werden, eine Telefonnummer anzurufen, die kostenpflichtig ist, begeht man damit schon eine Straftat. In der Regel ist Werbung für Kinder und Jugendliche zulässig, aber nur, wenn sie nicht persönlich aufgefordert werden, ein gegebenes Produkt zu kaufen. Kinder dürfen auch nicht dazu verleitet werden, ihre Eltern um Geld für das Produkt zu bitten.
Es ist bekannt, dass die Konkurrenz das Geschäft belebt. Vielen Unternehmen wird, zum Teil mit sehr unfairen Mitteln, ein guter Auftrag gestohlen. Egal ob ein Unternehmen der Meinung ist, dass das Produkt der Konkurrenz Ramsch ist: Sollte diese Meinung in einer Werbung bekannt gegeben werden, verstößt man gegen §4 UWG. Es wird auch untersagt, konkrete Produkte mit denen der Konkurrenz zu vergleichen.
Nicht jede Werbung ist, auch wenn sie den Zuschauer auf den ersten Blick begeistert, mit dem Gesetz vereinbar. Wenn ein Unternehmen Notlagen ausnutzt, falsche Angaben macht, oder Mitbewerber respektlos behandelt, kann es zu ernsthaften Konsequenzen kommen.